Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir bestätigen Ihre Bestellung unter der ausschließlichen Geltung unserer nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
§ 1 Umfang und Exklusivität dieser AGB
(1) Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sollen alle Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen, die von der Alna-Holding AG (uns/wir) gegenüber dem Kunden erbracht werden ausschließlich regeln. Sie gelten auch ausschließlich für zukünftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt sofern wir diesen nicht ausdrücklich in Schriftform zugestimmt haben.
(2) Alna-Holding AG schließt nur Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und Rechtssubjekten im Sinne des Satz 1. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung unter die vorgenannte Definition zu fallen.
§ 2 Angebot/ Annahme/ Leistungsort
(1) Alle Angebote von Alna-Holding AG sind freibleibend.
(2) Übermittelte Bestellungen des Kunden sind bindend. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung mittels Auftragsbestätigung in Textform im Sinne von § 126 b BGB (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigen. Sofern die Bestellung des Kunden ein Antrag im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Antrages anzunehmen. Wenn der Kunde auf den Erhalt einer Auftragsbestätigung in Textform verzichtet, so kommt der Vertrag mit der telefonischen Auftragsbestätigung zustande. Erstkunden erhalten bei der ersten Bestellung eine Auftragsbestätigung.
(3) Als Leistungsort für alle Leistungen der Vertragspartner wird der Sitz von Alna-Holding AG vereinbart. Wünscht der Kunde einen Transport der Ware, so erfolgt die Lieferungen durch Versand ab Lager.
§ 3 Preise/ Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Preise sind die der aktuellen Preisliste vonAlna-Holding AG, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Preise von Produkten, die sich nicht auf der aktuellen Preisliste von Alna-Holding AG befinden unterliegen wegen Marktschwankungen keinen fixen Preisen. Wenn der Marktpreis für solche Produkte nach dem Vertragsschluss für Alna-Holding AG unzumutbar ansteigt, kann diese den Preis für den Kunden im gleichen Verhältnis anheben. Der Kunde kann jedoch vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis um mehr als 5 Prozent angestiegen ist.
(3) Der Preis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
§ 4 Ausschluss von Aufrechnung/ Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 5 Lieferung / Teillieferungen /Pflichten des Kunden bei Ausfuhr
(1) Die von uns angegebenen Liefer- und Leistungsfristen gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich zumindest Textform vereinbart werden. Die Liefer- und Leistungsfristen beginnen grundsätzlich mit der Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle technischen Fragen und wesentliche Fragen der Vertragsdurchführung verbindlich zwischen den Parteien geklärt sind. Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt worden ist,
(2) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, einschließlich Mitwirkungspflichten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Kunden nicht unzumutbar ist. Wir können jede Teillieferung gesondert in Rechnung stellen. Sofern Alna-Holding AG von ihrem Recht auf Teillieferung Gebrauch macht, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmal erhoben.
(5) Der Kunde ist zur Einholung aller behördlichen Erlaubnisse verpflichtet, wenn für die Ausfuhr unserer Produkte gesetzlichen Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen unterliegen.
§ 6 Versand/ Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des Unterganges, Verlustes oder der Beschädigung der Produkte oder sonstiger von uns zu erbringender Leistungen sowie die Pflicht die durch die Produkte bedingten Kosten zu tragen, geht auf den Kunden über, sobald die Abholbereitschaft dem Kunden angezeigt worden ist.
(2) Verlangt der Kunde in Abweichung von § 3 Ziffer 2 die Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Kunden über oder wenn die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Abweichende Vereinbarung müssen schriftlich getroffen werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus allen Verträgen mit dem Kunden verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) Soweit der geschuldete Preis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.
§ 8 Wareneingangskontrolle/Gewährleistung /Beschränkungen
Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nur unter den Einschränkungen des § 9. Zwingende gesetzliche Ansprüche werden nicht abbedungen.
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Bei Chemie-Produkten ist der Kunde verpflichtet die Produkte einer Wareneingangskontrolle zu unterziehen, die sich auch auf die chemische Beschaffenheit bezieht.
(2) Für die Anzeige nicht offensichtlicher Mängel gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Eingang der Ware.
(3) Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf einen Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch nach unserer Wahl. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für uns unzumutbar oder wird sie von uns wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Dieses Recht ist beschränkt auf die betroffene Lieferung, soweit eine derartige Beschränkung aufgrund der Natur der Sache für den Kunden nicht unzumutbar ist.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einem Jahr ab Gefahrübergang und Kenntniserlangung aller anspruchsbegründenden Umstände.
(5) Die vorstehenden Begrenzungen und Beschränkungen der Gewährleistung in den Absätzen 2, 3 und 4 stehen unter der Einschränkung des § 9.
§ 9 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung oder Arglist vorliegt und wir keine abweichende Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Anwendbares Recht, Vertragssprache, Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
(2) Vertragsstrafe ist Deutsch. Eine dem Kunden zur Verfügung gestellte englische Übersetzung dieser AGB wird unverbindlich erteilt und hat keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Vertrages. Der Kunde erkennt an, für eine fachlich und sprachliche Übersetzung bei mangelnden Deutschkenntnissen selbst verantwortlich zu sein.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.